Anerkennung……
Die Satzung in der Fassung von 11.11.2017 erfüllt die satzungsgemäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 unw 61 AO. Lt.Bescheid v. 08.12.2017/ FA Emden.
Unser Verein ist berechtigt, Zuwendungbestätigungen für Spenden auszustellen.