23 Dez

Anerkennung……

Die Satzung in der Fassung von 11.11.2017 erfüllt die satzungsgemäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60  unw 61 AO. Lt.Bescheid v. 08.12.2017/ FA Emden.

Unser Verein ist berechtigt,  Zuwendungbestätigungen für Spenden auszustellen.